Strauchschnittplatz
Auf den Strauchschnittplatz können die Morshausener Bürger Strauchschnitt und Baumabfälle abliefern.
Der Strauchschnittplatz kann unter folgenden Bedingungen benutzt werden (Benutzungsordnung):
-
Die Nutzung ist nur Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Morshausen gestattet
-
Gewerbebetriebe sind von der Nutzung des Platzes grundsätzlich ausgeschlossen.
-
Abgelagert werden darf nur Baum- und Strauchschnitt, aber keine Gartenabfälle.
-
Rasenschnitt darf nur abgelagert werden, wenn er großflächig über dem Strauchschnitt verteilt wird.
-
Das Material ist ungebündelt (kein Draht, keine Kunststoffkordel) und ohne Behältnisse (z.B. Säcke, Kartons) abzulagern.
-
Der Durchmesser einzelner Äste darf nicht größer als 12 cm sein.
-
Wurzelstöcke sind nicht zulässig.
-
Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
-
Die Ablagerung anderer Materialien als Baum- und Strauchschnitt ist rechtswidrig.
-
Ansprechpartner ist der Ortsbürgermeister.
Aktuelles
Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
Keine Veranstaltungen gefunden